Für Beamte geht es jetzt ans Eingemachte – genauer gesagt an die Pension. Ihre Form der Rente könnte schon bald vor dem Aus stehen. Die Forderungen und Pläne dazu werden immer konkreter.
Martin Werding, Professor für öffentliche Finanzen und Wirtschaftsweise, hat sich zuletzt für eine umfangreiche Reform der Beamtenversorgung im Alter ausgesprochen.
Im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2024 lässt sich nachlesen, dass die Pensionen von Beamten im Durchschnitt die Renten der gesetzlich Versicherten übersteigen.
Die Rente im Durchschnitt pro Monat liegt bei 1093 Euro. Im Vergleich dazu bekommen Bundesbeamte 3480 Euro brutto – Landesbeamte liegen oft sogar noch darüber.
Hinzu kommen weitere Vorteile: Zusätzliche höhere Zuschläge für Kinder, Privatversicherung und damit schneller Termine bei Ärzten.
In einem Interview mit dem Handelsblatt erklärte Werding dazu: “Wir als Sachverständigenrat haben empfohlen, neuen Beamtinnen und Beamten zukünftig eine gesetzliche Rente zu geben, plus eine Betriebsrente. Alle Rentenreformen werden dann eins zu eins auf sie übertragen.”
Was der Finanz-Experte allerdings nicht möchte, ist eine Zusammenlegung mit der bestehenden gesetzlichen Kasse. Werding: “Nur die Rentenkassen sollten weiter getrennt bleiben.”
Diesen Punkt sieht man beim Sozialverband Deutschland (VdK) etwas anders. Auf Nachfrage von inFranken.de heißt es von Seiten des VdK ganz klar: “Eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen: Der VdK fordert, dass künftig alle in die gesetzliche Rente einzahlen – neben den Beamtinnen und Beamten auch Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker.”
Und man verweist darauf, dass dies seit Jahren eine “Kernforderung” des Sozialverbandes ist. Für die Bundestagswahl hat man daher bei der Rente einen klaren Anspruch an die künftige Regierung formuliert:
Als Vorbild könnte man demnach einen Blick nach Österreich riskieren. Dort, so beschreibt es der Sozialverband Deutschland sei das Rentenniveau ist höher – “die Beiträge zwar auch, aber in der Alpenrepublik übernehmen die Arbeitgeber den größeren Anteil am Rentenbeitrag“.
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