In Deutschland ist die Frührente, teils als „Rente mit 63“ bezeichnet, bei vielen Menschen sehr beliebt. Wer jedoch vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben ausscheidet, muss meist mit geringeren Rentenzahlungen rechnen. Um finanzielle Einbußen auszugleichen, entscheiden sich viele Rentnerinnen und Rentner, berufstätig zu bleiben.
Für all diejenigen, die im Ruhestand sind und trotzdem erwerbstätig sein möchten, gibt es erfreuliche Neuigkeiten: Seit dem 1. Januar 2023 gelten bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente erfüllen, können Sie problemlos einen Antrag auf Frührente stellen und Ihre Erwerbstätigkeit weiterhin ausüben. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, sodass Rentnerinnen und Rentner ihre Rente beziehen und gleichzeitig in ihrem Beruf weiterarbeiten können.
Dies ermöglicht einen flexiblen Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand, der individuell angepasst werden kann. Die neue Regelung betrifft alle Bundesländer.
Mit der neuen Regelung können Sie so viel dazuverdienen, wie Sie möchten, ohne Ihren Rentenanspruch zu gefährden. Wenn Sie Frührente beziehen und Ihren Job nicht aufgeben möchten, bleiben Sie jedoch rentenversicherungspflichtig. Sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, werden die von Ihnen bezahlten Beiträge bei der Berechnung Ihrer Rentenansprüche berücksichtigt.
Um in die Frührente zu gehen, müssen Versicherte bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen eine Mindestanzahl an Beitragsjahren nachweisen und das erforderliche Lebensalter erreicht haben. Erfüllen sie die Voraussetzungen nicht, können sie als langzeitig Versicherte trotzdem in die Frührente gehen – allerdings mit Abschlägen. Wichtig: Wer sich für eine Frührente mit Abschlägen entscheidet und weiterhin arbeitet, sollte sich bewusst sein, dass die Abschläge auch dann bestehen bleiben, wenn der Hinzuverdienst wegfällt.
Wenn Sie im Ruhestand sind und weiterhin arbeiten, erhöht sich Ihr Grundeinkommen, da Sie gleichzeitig Rente beziehen und einen Arbeitslohn bekommen. Diese zusätzliche Einkommensquelle hat jedoch Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht: Je mehr Sie verdienen, desto höher ist Ihr zu versteuerndes Einkommen. Arbeiten Sie neben Ihrer Rente, sind Sie verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben.
Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, können Sie auch in diesem Fall unbegrenzt hinzuverdienen, und dies kann sich positiv auf Ihre Rente auswirken. Sollten Sie sich entscheiden, Ihren Rentenbeginn hinauszuschieben, bekommen Sie sogar Zuschläge, die Ihre Rente weiter erhöhen. Die Regelaltersgrenze hat sich im Laufe der vergangenen Jahre verändert. Um den Renteneintritt an die steigende Lebenserwartung zu koppeln, wird sie immer weiter angehoben. Für die nach 1947 Geborenen stieg die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Bei Jahrgängen ab 1964 ist sie erst bei 67 Jahren erreicht. Danach soll sie nach derzeitigem Stand nicht weiter steigen.
Für alle, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und den Rentenbeginn hinausschieben wollen, gibt es Zuschläge von bis zu sechs Prozent pro Jahr. Wenn Sie sich entscheiden, weiterhin zu arbeiten, bleiben Sie rentenversicherungspflichtig und zahlen weiterhin Beiträge ein, wodurch sich Ihre Rentenansprüche erhöhen – Arbeitsversicherung müssen Sie jedoch nicht mehr bezahlen.
Haftungsausschluss:
Die Informationen auf dieser Website sind nicht als Ersatz für professionelle finanzielle und/oder medizinische Beratung gedacht oder impliziert. Alle Inhalte, einschließlich Texte, Grafiken, Bilder und Informationen, die auf dieser Website enthalten sind oder über sie verfügbar gemacht werden, dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Die Informationen und Materialien auf diesen Seiten sowie die darin enthaltenen Bedingungen, Konditionen und Beschreibungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Privacy Policy | Imprint
© 2025 ruhestand-tagebuch.com